Behördenverfahren und Genehmigungen für industrielle Bauprojekte in Finnland
September 2022

Behördenverfahren und Genehmigungen für industrielle Bauprojekte in Finnland

Jedes industrielle Projekt in Finnland braucht eine Mehrzahl von Genehmigungen, für die jeweils verschiedene Behörden zuständig sind. Die verschiedenen Verfahren sind voneinander unabhängig, ein zentralisiertes Verfahren im Sinne eines „One-Stop Shopping“ gibt es nicht.

Viele Verfahren umfassen auch öffentliche Anhörungsverfahren und/oder die Einholung von Stellungnahmen, für welche Zeit einzuplanen ist. Für die Einhaltung des Projektterminplans ist es deshalb wichtig, die Verfahren von Anfang an zu planen und sachgerecht miteinander zu verzahnen.

Planung und Kommunikation

Die Bearbeitungsdauer der verschiedenen Genehmigungsanträge ist ebensowenig mit Sicherheit vorhersehbar wie die Frage, ob die Behörde im Einzelfall sofort mit der eingereichten Dokumentation zufrieden sein wird.

Die dadurch entstehende Unsicherheit für den Terminplan kann aber durch vorausschauende und enge Kommunikation mit den Sachbearbeitern deutlich entschärft werden. Finnische Behörden stehen dem direkten Austausch mit Unternehmen sehr aufgeschlossen gegenüber, die Sachbearbeiter sind in der Regel formlos telefonisch ansprechbar und auch für Besprechungen verfügbar. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden.

Genehmigungen ohne Branchenbezug

Am Anfang steht die Bauleitplanung der Kommunen, die in vielen Fällen für das geplante Projekt angepasst werden muss. Es handelt sich hier zwar um einen kommunalpolitischen Entscheidungsprozess, die Vorbereitung wird aber vielfach in Kooperation mit dem Projektinhaber (und nicht selten auf dessen Kosten) durchgeführt.

Ebenfalls in einem frühen Stadium der Vorbereitung muss die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn die Größenordnung des Projekts dies erforderlich macht.

Zu den eigentlichen Genehmigungsverfahren gehören insbesondere die folgenden:

Die (baurechtliche) Baugenehmigung durch die Gemeinde beruht auf der Bauleitplanung.

Eine Umweltgenehmigung, die in der Regel durch die regionalen Umweltbehörden erteilt wird, bescheinigt die Verträglichkeit der geplanten Tätigkeit mit Umweltwerten und untersucht etwaige Störungen für Nachbarn.

Eine gesonderte Wassergenehmigung ist erforderlich für jegliche Nutzung natürlicher Gewässer.

Weitere Genehmigungen können für Verkehrsregelungen, Über- und Unterquerung von Straßen und Schienen, die Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch hohe Gebäude, Einwirkung auf Naturschutzgebiete oder Ähnliches notwendig sein.

Tukes

Die finnische Behörde für Sicherheit und Chemikalien (Tukes) ist die mit Abstand wichtigste Genehmigungsbehörde für den Industrieanlagenbau. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt die Aufsicht über eine Vielfalt von industriellen Applikationen.

Die für den Anlagenbau relevantesten Arbeitsbereiche der Tukes umfassen alle Anlagen im Gasbereich (insbesondere Flüssiggase, Erdgas und LNG), Behälter für Chemikalien, Druckbehälter sowie Elektro- und Messtechnik.

Insbesondere Anlagen, in denen in größerem Umfang Chemikalien verarbeitet, transportiert oder gelagert werden, bedürfen einer vorherigen Errichtungsgenehmigung durch Tukes. Zu den Chemikalien zählt auch Erdgas.

Die Genehmigung muss in der Regel vorliegen, bevor mit dem Bau begonnen wird. Der Erteilung ist ein öffentliches Anhörungsverfahren vorgeschaltet. Soweit das Projekt in den Bereich der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, muss diese vor Antragsstellung vorliegen. All dies ist in der Terminplanung des Projekts zu berücksichtigen.

Soweit das Projekt eine Errichtungsgenehmigung erfordert, bedarf es in der Regel auch einer Betriebsgenehmigung, die nach Fertigstellung und Inbetriebnahmeprüfung erteilt wird.

Andere branchenspezifische Genehmigungsbehörden

Nicht alle Projekte fallen in den Zuständigkeitsbereich der Tukes. Je nach Gegenstand des Projektes können eine oder auch mehrere weitere Genehmigungsbehörden zuständig sein. Hierzu gehören:

Die Behörde für Strahlungssicherheit STUK ist die Überwachungs- und Genehmigungsbehörde für kerntechnische Anlagen, aber auch für industrielle Anwendungen, in denen Strahlung zum Einsatz kommt oder entsteht.

Die Arzneimittelbehörde Fimea erteilt Genehmigungen für die Herstellung und den Verkauf von Pharmaerzeugnissen.