Ihr Dokumentationspaket für die Projektfinanzierung
März 2019

Ihr Dokumentationspaket für die Projektfinanzierung

Die Organisation einer Projektfinanzierung ist regelmäßig mit beträchtlichen Transaktionskosten verbunden. Ein gut strukturierter Prozess kann einen großen Beitrag zur Kontrolle der Gesamtkosten und der zur Erreichung des Financial Close notwendigen Zeit leisten.

Das von der Bank und deren Beratern zu prüfende Dokumentationspaket sollte im Allgemeinen so vollständig und endgültig wie möglich sein, bevor Sie sich mit einer Finanzierungsanfrage an die Bank wenden. Im (theoretischen) Idealfall wird dem Finanzierer ein vollständiges Projektpaket vorgelegt, auf dessen Grundlage dieser seine Due-Diligence-Prüfung unternimmt und dann das Darlehen bewilligt.

Wechselwirkungen im Prozess

In der Praxis ist es doch nicht ganz so einfach. Verschiedene Banken haben verschiedene Geschäftsgewohnheiten und interne Richtlinien hinsichtlich der Form der benötigten Dokumentation und der akzeptierten Risikostufe mit der Folge, dass jeweils eine Anpassung der Dokumentation notwendig ist. Darüber hinaus muss die Finanzierung meist zu einem Zeitpunkt angestoßen werden, zu dem wichtige Verträge mit Drittparteien noch verhandelt werden und Genehmigungsverfahren noch im Gange sind. Das hat zur Folge, dass neue Entwicklungen im Paket reflektiert und mögliche Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen mit der Bank beraten werden müssen.

Trotzdem sollte man anstreben, wesentliche Dokumentationsteile nicht offen zu lassen, sondern, soweit endgültige Dokumente noch nicht verfügbar sind, sachgerechte Entwürfe vorzulegen. Dies ermöglicht auch die frühe Einholung von Angeboten unterschiedlicher Banken.

Checkliste für die Dokumentation

Die genaue Dokumentation, die für einen potenziellen Finanzierer zusammengetragen werden muss, hängt von der Art des Projekts ab. Generell muss das Finanzierungspaket zumindest das Folgende umfassen:

detaillierte Darstellung der Projektgesellschaft (SPV), des Projektinhabers, der Sponsoren und der Finanzierungsquellen außerhalb der Projektfinanzierung;

Darstellung der Betriebsumgebung des Projekts, einschließlich der Kunden, Mitbewerber, der gesetzlichen Einschränkungen und Genehmigungsvoraussetzungen;

ein Finanzmodell für die Lebenszeit des Projekts (bzw. hinsichtlich der Dauer des vorgesehenen Darlehens), welches das Erreichen eines hinreichenden Schuldendeckungsgrades (DSCR) verdeutlicht, mit einer Analyse der Unsicherheiten hinsichtlich des Cashflows;

Darstellung des Vorhandenseins notwendiger Genehmigungen oder anderer gesetzlicher Anforderungen;

Darstellung der Projekt-Assets, die für das Sicherheitenpaket der Bank zur Verfügung stehen;

Verträge (oder Entwürfe) über den Bau des Projekts;

Verträge (oder Entwürfe) zur Beschaffung von für den Betrieb maßgeblichen Gütern und Dienstleistungen (wie beispielsweise Betriebs- und Wartungsverträgen oder Rohstoffbeschaffung);

Verträge (oder Entwürfe) für den Verkauf der Güter und Dienstleistungen des Projekts.

Der letztgenannte Punkt ist ein Kernelement des Finanzierungspakets. Die Bank muss davon überzeugt sein, dass hinreichende Einkünfte für die Dauer des Darlehens sichergestellt sind.

Sicherung des Cashflows

In einem subventionierten Umfeld ist es einfach, die Ertragserwartung darzulegen. Zum Beispiel war im Rahmen des nun eingestellten Einspeisetarifs für finnische Windenergie eine feste Ertragssumme pro MWh produzierten Stroms sichergestellt.

Die Frage ist in nicht-subventionierten Fällen schwieriger. Das Projekt muss für gewöhnlich einen oder mehrere Verträge mit Abnehmern haben, die sich dazu verpflichten, die Dienste des Projekts in hinreichendem Umfang und zu einem Preis zu erwerben, der es ermöglicht die notwendige DSCR zu erreichen. Zum Beispiel kann ein Windkraftprojekt einen langfristigen Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) mit einem Unternehmen abschließen.

Ein Abnahmevertrag wird die Bank nur zufriedenstellen, wenn der Abnehmer selbst hinreichend kreditwürdig ist. Die Berater der Bank werden daher ihre Due Diligence-Prüfung auf die Bonität Abnehmers erstrecken.

Der Verkauf der betreffenden Dienste kann selbst gesetzlich reguliert sein. So ist es bei wichtigen Infrastrukturprojekten (Beispiel: LNG-Terminal) nicht erlaubt, sich zu einem Verkauf aller Kapazitäten an nur einen Abnehmer zu verpflichten und damit andere Marktteilnehmer von der Leistung auszuschließen. Die Bank dagegen erwartet eine vollständige Verpflichtung des Abnehmers. Es bedarf eines sorgfältig gestalteten Netzwerks an vertraglichen Vereinbarungen, um diese paradoxe Situation zu bewältigen.