Anfechtung fehlerhafter Vergabeentscheidungen in Finnland
Mai 2019

Anfechtung fehlerhafter Vergabeentscheidungen in Finnland

Gegen fehlerhafte Vergaben kann der Anbieter durch Klagen beim Marktgericht vorgehen. Hierfür gelten sehr enge Fristen.

In der Regel ist eine Klage unmittelbar nach der Vergabeentscheidung zu erheben. Wird ein Anbieter aber durch eine vorgelagerte Entscheidung bereits aus dem Verfahren ausgeschlossen (z.B. im Qualifizierungsverfahren), so muss bereits diese vorgelagerte Entscheidung angegriffen werden.

Im Normalfall muss der Auftraggeber mit dem Abschluss des Vergabevertrages warten, bis die Klage entschieden wurde. Hat die Klage Erfolg, muss die Vergabe dann neu aufgerollt und dabei der festgestellte Fehler vermieden werden.

Gerade in wichtigen Infrastrukturprojekten erhalten die Auftraggeber aber oft wegen Eilbedürftigkeit vom Marktgericht die Erlaubnis der Vollziehung der Vergabeentscheidung. Ist dann der Vertrag geschlossen, wird dieser nicht dadurch ungültig, dass die Vergabeentscheidung später für rechtswidrig befunden wird.

In diesem Fall bleibt dem Klagenden nur ein Anspruch auf Geldersatz. Diesen kann man aber nur geltend machen, wenn man zeigen kann, dass man bei einer fehlerfreien Entscheidung das Vergabeverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für sich entschieden hätte.