Baurecht in Finnland
September 2019

Baurecht in Finnland

Das öffentliche Baurecht in Finnland beruht auf einer abgestuften Bauleitplanung.

Die gröbste Planung erfolgt auf der Ebene der Regionen (maakunta) in der Form der Regionalpläne (maakuntakaava). Der Regionalplan wird vom jeweiligen Regionalverband beschlossen, der ein Zusammenschluss der Gemeinden der Region ist.

Die genauere Leitplanung findet in den Städten und Gemeinden statt, und zwar auf zwei Ebenen. Die allgemeine Planung findet sich im Flächennutzungsplan (yleiskaava), die Detailplanung im Bebauungsplan (asemakaava).

Alle Pläne werden in einem transparenten Verfahren mit Anhörung interessierter Kreise vorbereitet und unterliegen auch der gerichtlichen Anfechtung.

Die Errichtung von Gebäuden erfordert in der Regel eine Baugenehmigung (rakennuslupa), die ebenfalls von den Gemeinden erteilt wird. Für kleinere bauliche Maßnahmen genügt oft auch eine sogenannte Maßnahmengenehmigung (toimenpidelupa), die in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird.

In beiden Fällen müssen die Nachbarn angehört werden und haben auch ein Anfechtungsrecht. Die Arbeiten dürfen grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig geworden ist, also entweder in der Anfechtungsfrist keine Klagen eingegangen sind oder mögliche Klagen letztinstanzlich entschieden worden sind.