Due Diligence beim Kauf eines Unternehmens in Finnland
Oktober 2019

Due Diligence beim Kauf eines Unternehmens in Finnland

Die Durchführung einer Due Diligence gehört international zu den gewöhnlichen Übungen im Vorfeld einer bedeutsamen Akquisition. Das gilt auch für Finnland. Einem leichtfertigen Käufer gewährt das finnische Recht wenig Schutz.

Die Beweggründe für die Durchführung einer Due Diligence sind aus Sicht des Käufers zweierlei.

Disclosure des Verkäufers

Der Verkäufer wird dem Käufer aus eigenem Interesse Geschäftsdokumentation offenlegen, aus denen sich der Käufer selbst über etwaige Probleme und Risiken informieren kann („Disclosure“). Gleichzeitig wird der Verkäufer darauf bestehen, dass im Kaufvertrag seine Haftung für Umstände ausgeschlossen wird, die bei sachgerechter Sichtung des vorgelegten Materials hätten erkannt werden können.

Der Vereinbarung einer solchen Freizeichnung kann sich der Käufer kaum widersetzen, sie gilt nach finnischem Recht im Übrigen zumindest im Grundsatz auch ohne besondere Vereinbarung.

Mit umfassender Disclosure kann der Verkäufer die Gefahr verringern, dass er nach der Transaktion mit Ansprüchen konfrontiert wird. Ein sorgfältiger Verkäufer wird daher oft auch selbst eine Due-Diligence-Prüfung vornehmen, um offenzulegende Faktoren und Vorgänge zu identifizieren.

Der Käufer muss das offengelegte Material dann auch gründlich sichten und analysieren, denn ansonsten bleiben die offengelegten Risiken am Käufer hängen.

Risikomanagement mit Substanz

Während der vorstehend beschriebene Aspekt sich um die Haftung des Verkäufers dreht, ist der wohl wichtigste Motivator für die Käufer-Due-Diligence das unmittelbare Eigeninteresse des Käufers.

Zwar wird der Kaufvertrag in aller Regel eine mehr oder weniger lange Liste von Garantien des Verkäufers enthalten, doch ist der Käufer gut beraten, sich nicht auf diesen Garantien auszuruhen. Abgesehen davon, dass die Durchsetzung von Haftungsansprüchen unerfreulich ist und Ressourcen bindet, sind die Schäden und Nachteile, die durch unerkannte Risiken entstehen können, ungleich größer als das, wofür der Verkäufer haftet.

Die Verkäuferhaftung ist in Unternehmenskäufen praktisch immer der Höhe nach begrenzt und kann nur eine bestimmte Zeit nach der Transaktion geltend gemacht werden. Die Haftung für sogenannte indirekte Schäden wird oft ganz ausgeschlossen. Die Haftung endet damit meist da, wo es dem Käufer am meisten weh tut: Produktionsausfälle, sich als vergeblich herausstellende Investitionen, Wegfall von Märkten wegen Verletzung geistigen Eigentums, Verlust von Schlüsselpersonal infolge ungeklärter Arbeitsbedingungen, Reputationsverluste – die Reihe ließe sich fortsetzen.

Mit seiner Due Diligence stellt der Käufer sicher, dass solche Folgen nicht eintreten. Stellen sich bei der Prüfung Risiken heraus, können diese ggf. in der Transaktion berücksichtigt werden, zum Beispiel indem der Abschluss der Transaktion von der Abarbeitung bestimmter Punkte abhängig gemacht wird („Conditions Precedent“).

Damit die Due Diligence diesen Zweck erfüllt, kann sich der Käufer nicht unbedingt mit den vom Verkäufer für die Disclosure ausgesuchten Themen zufrieden geben. Vielmehr wird er eine eigene Anforderungsliste erstellen, die sich an den Eigenheiten des zu erwerbenden Unternehmens, den wirtschaftlichen Zielen des Käufers und den potenziellen Kernrisiken orientiert.

Ablauf der Due Diligence

Die Due Diligence beginnt in der Regel mit dem Abschluss eines Vorvertrages zwischen den Parteien, in welchen diese mindestens die vertrauliche Behandlung von überlassenen Informationen regeln. Da der Käufer für die Due Diligence erhebliche Ressourcen aufwenden muss, sagt der Verkäufer dem potenziellen Käufer oft gleichzeitig Exklusivität zu, also dass für eine gewisse Periode keine Verhandlungen mit anderen Käuferkandidaten geführt werden.

Der Käufer verwendet für die Due Diligence neben internen Ressourcen regelmäßig externe Berater, typischerweise zumindest für die rechtliche und steuerliche Due Diligence. Oft werden auch technische oder kaufmännische Berater für die Bewertung der Substanz des zu übernehmenden Unternehmens eingeschaltet.

Die Berater berichten über ihre Erkenntnisse normalerweise in schriftlicher Form. Der Bericht identifiziert Probleme und Risiken und gibt Empfehlungen, wie diese in der Transaktion behandelt werden können. Ein guter Due-Diligence-Bericht dient oft auch als erste Bestandsaufnahme und Ausgangspunkt für die spätere Integration.