Erneuerbare in Finnland: Unternehmensführung
Syyskuu 2024

Erneuerbare in Finnland: Unternehmensführung

Wie in anderen Rechtsordnungen werden auch in Finnland die einzelnen Projekte in der Regel in einer Zweckgesellschaft (SPV) organisiert, in der Regel in Form einer Aktiengesellschaft finnischen Rechts (osakeyhtiö, Oy). Die Oy ist eine unabhängige juristische Person, die „insolvenzfern“ ist, d.h. die Insolvenz der Zweckgesellschaft setzt die Muttergesellschaft nicht einem Risiko aus, das über den Verlust von Eigen- oder Fremdkapitalinvestitionen hinausgeht. Darüber hinaus ist das Vermögen der Zweckgesellschaft von der Insolvenz der Muttergesellschaft nicht betroffen und kann somit als Sicherheit für die Finanzierung dienen.

Die Gründung einer Oy ist ein einfacher Prozess, bei dem ein Gründungsvertrag und eine Satzung erstellt und diese in einer Gründungsanzeige beim Handelsregister hinterlegt werden. Es ist kein Stammkapital erforderlich, die Vereinbarung eines Bezugspreises bleibt jedoch eine Option. Die obligatorischen Gründungsdokumente sind öffentlich, aber die Gesellschafter können ihre Beziehung durch den Abschluss eines (vertraulichen) Gesellschaftervertrags weiter konkretisieren. Im Wesentlichen hängt der Aufwand, der in die Gründung einer SPV gesteckt wird, vom Grad der Individualisierung ab, der für das Projekt-Setup erforderlich ist.

Die Leitung einer Oy ist so strukturiert, dass ein Vorstand, bestehend aus einem bis fünf Mitgliedern über die allgemeine Kompetenz verfügen, die Verwaltung der Gesellschaft zu leiten. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Aktionäre, das in bestimmten Angelegenheiten mit hoher Priorität zuständig ist, aber keine direkten Aufgaben im operativen Bereich hat. Für das Tagesgeschäft kann ein Geschäftsführer bestellt werden.