Anlagenbau in Finnland: Versicherungen und Risikomanagement
Mai 2025

Anlagenbau in Finnland: Versicherungen und Risikomanagement

Ausländische Unternehmer, die in Finnland große Bau- oder Industrieanlagenprojekte durchführen – sei es im Rahmen von Turnkey-Verträgen oder als spezialisierte Subunternehmer – sind mit einer Reihe von Risiken konfrontiert, die proaktiv gehandhabt werden müssen. Diese Risiken sind einerseits technischer und betrieblicher, andererseits rechtlicher und vertraglicher Natur.

Auftragnehmer übernehmen in der Regel große Verantwortung bei EPC- oder Installationsprojekten, und viele bringen ihre eigenen Maschinen, Werkzeuge und Arbeitskräfte auf die Baustelle mit. Die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, lassen sich in mehrere Hauptkategorien einteilen:

Bau- und Betriebsrisiken (z. B. Schäden an Bauwerken, Verzögerungen, Mängel)

Haftpflichtrisiken (z. B. Personenschäden, Sachschäden an Dritten)

Logistik- und Ausrüstungsrisiken (z. B. Transportschäden, Zollprobleme)

Verpflichtungen des Arbeitgebers (z. B. Arbeitssicherheit, Sozialversicherung)

Compliance-Risiken (z.B. falsche Handhabung von Steuern oder Sozialversicherung)

Es gibt keinen einzig richtigen Weg, mit diesen Risiken umzugehen. Einige von ihnen können so gering sein, dass sie keine besondere Beachtung verlangen. So können beispielsweise bestimmte vertragliche Verpflichtungen auf Beträge begrenzt werden, die gegebenenfalls aus dem normalen Geschäftsbudget des Unternehmens finanziert werden können.

Viele Risiken erfordern aber ein gezieltes Management. Diese sollten so früh wie möglich im Projekt identifiziert werden. Ein angemessenes Risikomanagement besteht in der Regel aus einer Kombination von Elementen.

Zunächst einmal können bestimmte Risiken auf andere Projektbeteiligte, insbesondere auf Subunternehmer und Lieferanten, übertragen werden. Natürlich reicht es nicht aus, einen Vertrag zu schließen, in dem ein Lieferant eine umfassende Haftung für Schäden, Mängel oder Verzögerungen übernimmt. Es muss auch sichergestellt werden, dass der Lieferant tatsächlich in der Lage ist, das Risiko zu tragen, wenn ein Schaden eintritt. Wenn der Lieferant selbst nicht stark genug ist, um das Risiko zu tragen, sollte von ihm verlangt werden, dass er eine angemessene Versicherung abschließt. Es kann jedoch kosteneffizienter sein, das Risiko überhaupt nicht auf den Lieferanten zu übertragen und selbst eine Versicherung abzuschließen.

Der Abschluss ausreichender Versicherungen ist ein Kernelement des Projektrisikomanagements. Keine einzelne Versicherung sollte isoliert betrachtet werden, sondern die von einem Auftragnehmer abgeschlossenen Versicherungen sollten ein kohärentes Paket bilden, das die tatsächlichen Projektrisiken abdeckt und keine Lücken aufweist. Eine Unterversicherung von Risiken sollte vermieden werden, da dies im Schadensfall in der Regel zu Kürzungen der Deckung führt, selbst wenn der Schaden innerhalb der festgelegten Grenzen des Versicherungsschutzes bleibt.

Bestimmte Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, darunter vor allem Unfall- und Rentenversicherungen für die im Projekt tätigen Mitarbeiter (ob lokal oder entsandt). Diese stellen wir im Artikel „Sozialversicherung von nach Finnland entsandten Mitarbeitern“ dar.

Daneben ist es in finnischen Vertragspraxis gängig, dem Unternehmer das Unterhalten bestimmter Versicherungen vorzuschreiben. Letztlich liegt ein angemessener Versicherungsschutz unabhängig vom Vertrag natürlich auch im eigenen Interesse des Auftragnehmers. Die insoweit gängigsten Arten von Versicherungen sind:

CAR/EAR-Versicherung (Construction/Erection All Risks): Wird in der Regel vom Projekteigentümer oder Generalunternehmer abgeschlossen, aber ausländische Subunternehmer sollten sicherstellen, dass sie als Versicherte genannt werden. Alternativ dazu kann von ihnen verlangt werden, dass sie ihre eigene CAR/EAR-Versicherung abschließen, wenn sie unabhängig oder in abgelegenen Bereichen der Baustelle arbeiten.

DSU-Versicherung (Delay of Startup): Die DSU-Versicherung ist in der Regel eine Erweiterung der CAR/EAR-Versicherung und deckt Einnahmeverluste des Projekteigentümers im Falle von Verzögerungen durch versicherte Ereignisse. Wenn der Hauptauftragnehmer vertraglich verpflichtet ist, eine CAR/EAR-Versicherung abzuschließen, kann diese Verpflichtung eine DSU-Deckung zugunsten des Projekteigentümers beinhalten. Es ist zu beachten, dass die DSU-Versicherung in der Regel nicht das Risiko des Auftragnehmers abdeckt, Vertragsstrafen für Verspätungen zahlen zu müssen.

Allgemeine Haftpflichtversicherung: Die Unternehmer müssen über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, die sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt. Diese muss auch in Finnland gültig sein und den örtlichen Normen entsprechen.

Berufshaftpflichtversicherung (PI): Wenn es sich um Design- oder Ingenieurleistungen handelt, kann eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sein.

Versicherung von Geräten und Werkzeugen: Maschinen und Werkzeuge, die nach Finnland gebracht werden, sind in der Regel nicht durch die CAR/EAR-Policen vor Ort abgedeckt. Oft ist ein separater Versicherungsschutz (entweder durch eine Transportversicherung oder eine eigenständige, in Finnland gültige Police) erforderlich.

Schließlich und vor allem ist ein sorgfältiges Projektmanagement der Eckpfeiler jedes Risikomanagements. In einigen Fällen, z. B. bei Compliance-Risiken, ist es die einzige Möglichkeit, Risiken angemessen zu steuern. Aber auch dort, wo Risiken ausgelagert oder versichert werden, ist es in der Regel notwendig, Beobachtungen, Kommunikation und Ansprüche gegenüber Vertragspartnern und Versicherern stringent zu managen, um den Verlust von Ansprüchen oder Deckung zu vermeiden. Zu einem sorgfältigen Management gehört auch die frühzeitige Einbindung von lokalen Rechts- und Versicherungsexperten in die Vertragsverhandlungen.